TI: Wir bringen Sie dahin
Bestell- und Lieferservice
Im Bestellbereich unten finden Sie auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pakete, die alle Komponenten für eine problemlose TI-Anbindung enthalten.
Alle notwendigen Produkte werden Ihnen ab Verfügbarkeit nach Hause oder in die Praxis geliefert und von unseren Partnern installiert.
Bei der Beantragung der Kostenübernahme unterstützen wir Sie, damit Sie die volle Förderung erhalten und Ihnen keine Kosten entstehen.
Praktische Anwendung für AZH-Kunden
Die TI-Komponenten ermöglichen Ihnen den direkten Zugang zur Gesundheitsplattform. Damit Sie von den Vorteilen profitieren können, bringen wir unsere digitalen Anwendungen auf TI-Standard.
Unser digitales Dokumentationssystem AZH Doku ermöglicht Ihnen das Auslesen und Eintragen in den eMutterpass und das eKinderheft.
Mit KIM und TIM sind Sie sicher vernetzt und können in die sichere, schriftliche Kommunikation mit anderen Leistungserbringern und uns treten.
Weitere Funktionen werden von uns zeitnah zur Verfügung gestellt.
Was müssen Sie tun?
• Beantragen Sie den HBA und die SMC-B Karte über den Registrierungslink. Dafür benötigen Sie Ihre Berufsurkunde, ggfs. Heiratsurkunde, IK Nummer und Nachweis zum Beitritt der Vertragspartnerliste
• Geben Sie im Bestellprozess den AZH Registrierungscode an.
• Wählen Sie Ihre TI-Komponenten über den Web-Shop.
• Melden Sie uns den Erhalt der SMC-B Karte an: info@hebammen-azh.de
• Vereinbaren Sie den Installationstermin.
Bestell- und Registrierungsprozess
Bitte beachten Sie, dass der Anschluss der Hebammen an die TI derzeit noch nicht bundesweit möglich ist. Aktuell können ausschließlich Hebammen, die in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz Ihre Berufserlaubnis erworben haben, einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen. Wir erwarten, dass alle weiteren Bundesländer bis Ende 2022 ebenfalls die Beantragung des HBA auslösen können. Wir halten Sie über unseren Newsletter gerne auf dem Laufenden. Zur Bestellung der notwendigen Anschlusskomponenten benötigen Sie als Hebamme neben dem eHBA auch ihre individuelle Security Module Card Typ B (SMCB). Diese dient zur Identifikation Ihrer Institution und gleichzeitig zum Verbindungsaufbau mit der TI. Beides sind Grundvoraussetzungen für den Zugang zur Telematikinfrastruktur.
AZH – Telematik – Newsletter
Tragen Sie sich ein und bleiben Sie mit unserem Newsletter zur Telematik für Hebammen auf dem Laufenden.
Was die TI bietet
Kommunikation in Echtzeit
Das digitale Gesundheitsnetzwerk baut ein digitales Verzeichnis auf, über das alle angebundenen Einrichtungen und ihre Organisationen sicher untereinander lückenlos, direkt und einfach kommunizieren können. Patientenanwendungen wie elektronischer Mutterpass oder ein elektronisches Untersuchungsheft für Kinder können damit flächendeckend angeboten werden.
Sicherheit sensibler Daten
Es gibt ein einheitliches Konzept für Datenschutz und Datensicherheit inklusive einer offiziellen Zertifizierung der benötigten technischen Komponenten durch öffentliche Prüfstellen. Hierdurch wird die Rechtssicherheit für die Anwender erhöht.
Gefördert statt gefordert
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wird auch die Anbindung von Hebammen an das digitale Gesundheitsnetz für Deutschland, die TI, sowie deren Förderung ermöglichen. Die Einbindung in die TI ist freiwillig aber attraktiv: Die Kosten werden für alle teilnehmenden Hebammen nach der bundesweiten Freischaltung von den Krankenkassen erstattet.
Anwendungen in der TI
Intelligent und transparent.
Gesetzliche Versicherte haben seit dem 1. Januar 2021 ein Anrecht auf die Nutzung einer elektronischen Patientenakte, die von den Krankenkassen kostenlos als App bereitgestellt wird. Die Versicherten können ihre ePA selbst befüllen (z.B. Blutzuckerwerte oder Daten aus Gesundheitsapps) und ihre Behandler künftig bitten, auch Daten aus den lokalen Patientenakten der Praxen zu übertragen. Nach der Einführungsphase besteht seit dem 01.07.2021 für Arztpraxen die Pflicht, Daten auf Patientenwunsch in die ePAs zu übertragen.
Der elektronische Mutterpass ist Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Inhalte des elektronischen Mutterpasses beruhen auf sogenannten Medizinischen Informationsobjekten (MIO). Diese digitalen Informationen entsprechen inhaltlich dem gedruckten Mutterpass, welcher in den Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt ist. Angaben aus allen Untersuchungen und von der Geburt lassen sich automatisch vom Mutterpass in das elektronische Kinderuntersuchungsheft übertragen.
Das elektronische Untersuchungsheft für Kinder ist ebenfalls ein Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Auch hierbei handelt es sich um ein Medizinisches Informationsobjekt (MIO), das innerhalb der Telematikinfrastruktur die gegenseitige Verlaufsdokumentation und Information zwischen den jeweiligen Teilnehmern erleichtern soll.
Beim NFDM werden Medikation, Diagnosen und weitere Informationen, die bei einem Notfall relevant sein können, auf der eGK gespeichert – Daten, die Leben retten können. Als Hebamme haben Sie im Notfall ebenfalls den notwendigen Lesezugriff.
Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Dieser kann nun auf Wunsch des Patienten als elektronischer Plan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden.
Der neue Kommunikationsstandard KIM verbindet zum ersten Mal alle Nutzer im Gesundheitswesen über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg. Mit KIM können alle TI-Teilnehmer schnell, zuverlässig und vor allem sicher miteinander kommunizieren.
Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die administrative „Basis-Anwendung“ der TI. Beim Einlesen der eGK erfolgt ein automatisierter Online-Abgleich zwischen der Institution und der Krankenkasse des Patienten: Sind die gespeicherten Daten vollständig und korrekt? Falls nötig, werden die Daten direkt im Lesegerät aktualisiert.
Empfänger medizinischer Daten erhalten künftig absolute Sicherheit über die Authentizität des Absenders. Hierfür werden Daten mittels Qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet. Voraussetzung für diese sichere Signatur ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Hierdurch werden Dokumente mit einer Kennung versehen, die den Apothekern, Ärzten, Zahnärzten oder dem Pflegepersonal die Echtheit des Datensatzes garantiert.
Begriffserklärungen:
DVG: Digitale-Versorgung-Gesetz | eGK: elektronische Gesundheitskarte | ePA: elektronische Patientenakte | KIM: Kommunikation im Medizinwesen | HBA: Heilberufsausweis | QES: qualifizierte elektronische Signatur | SMC-B: Security Module Card TypB (Smartcard für Kartenterminal, „Praxisausweis“) | VPN: virtuelles privates Netzwerk | VSDM: Versichertenstammdatenmanagemen
Komponentenerklärung:
Die technische Grundausstattung aus den dargestellten Komponenten ist zur Nutzung der TI erforderlich. Sie benötigen vorab Ihren persönlichen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und eine Institutionskarte (SMC-B). Damit Sie diese Karten nutzen können, ist ein Kartenlesegerät notwendig. Für die sichere Kommunikation wird ein Konnektor benötigt. Dieser sorgt für die automatischen Ver- und Entschlüsselung jeder versendeten oder erhaltenen Nachricht. Zusätzlich wird der Transport der Nachrichten mit einem VPN-Internet Zugang abgesichert.